Was ist eine Löschungsbewilligung und wann wird sie benötigt?
Veröffentlicht am:
9-30-2025
Eine Löschungsbewilligung ist die offizielle Zustimmung des Kreditgebers (meistens einer Bank), dass ein Grundpfandrecht – in der Regel eine Grundschuld – aus dem Grundbuch entfernt werden darf. Sie ist ein zentrales Dokument, das die rechtliche Grundlage für die Entfernung der Grundschuld nach vollständiger Tilgung eines Darlehens darstellt löschungsbewilligung grundschuld.
Definition der Löschungsbewilligung
Das Dokument bestätigt, dass die Bank keinen Anspruch mehr an das jeweilige Grundpfandrecht hat, da die Baufinanzierung oder das Darlehen getilgt wurde. Ohne die Löschungsbewilligung bleibt die Grundschuld bestehen, auch wenn der Kredit längst abbezahlt ist. Sie ist der Nachweis für das Grundbuchamt, dass die Sicherheit entfällt.
Wann benötige ich die Löschungsbewilligung?
Die Löschungsbewilligung wird benötigt, sobald die im Grundbuch eingetragene Grundschuld nach vollständiger Rückzahlung des Darlehens gelöscht werden soll. Besonders wichtig ist dies, wenn Sie die Immobilie verkaufen möchten: Käufer bevorzugen eine lastenfreie Immobilie, also ein Haus oder eine Wohnung ohne Grundpfandrechte. Auch löschungsbewilligung grundschuld bei einer Erbregelung oder im Rahmen einer Scheidung kann der Wunsch nach einer Löschung der Grundschuld bestehen.
Der detaillierte Ablauf: Wie kann ich die Grundschuld löschen lassen?
Der Prozess zur Löschung einer Grundschuld ist streng formalisiert und erfordert mehrere Schritte.
Erhalt der Löschungsbewilligung
Nach vollständiger Tilgung des Kredits ist die Bank gesetzlich verpflichtet, die Löschungsbewilligung kostenfrei auszustellen. In vielen Fällen erhält der Eigentümer das Dokument automatisch, manchmal muss es jedoch ausdrücklich beantragt werden. Achtung: Die Bank darf nur tatsächliche Auslagen (z. B. Notarkosten, Versand) weiterberechnen, keine Bearbeitungsgebühren.
Die notwendige notarielle Beglaubigung
Die Löschungsbewilligung der Bank muss notariell beglaubigt werden. Das Grundbuchamt akzeptiert in der Regel nur öffentlich beglaubigte Unterlagen. Diese Beglaubigung kann von jedem Notar vorgenommen werden. In einigen Bundesländern (z. B. Hessen) sind auch bestimmte Gerichte oder Sparkassen dazu berechtigt.
Antrag beim Grundbuchamt
Löschungsbewilligung grundschuld: Der Eigentümer muss einen notariell beglaubigten Antrag auf Löschung der Grundschuld beim Notar ausfüllen. Der Notar sendet anschließend den Antrag sowie die notariell beglaubigte Löschungsbewilligung an das zuständige Grundbuchamt weiter. Das Grundbuchamt prüft die Unterlagen und trägt die Löschung ins Grundbuch ein.
Besonderheiten bei der Briefgrundschuld
Handelt es sich um eine Briefgrundschuld, muss zusätzlich zur Löschungsbewilligung auch der Grundschuldbrief beim Grundbuchamt eingereicht werden. Ohne diesen kann die Löschung nicht erfolgen.
Kosten: Was kostet die Löschung der Grundschuld?

Die Kosten für die Löschung einer Grundschuld setzen sich aus mehreren Posten zusammen.
Kosten für die Ausstellung der Löschungsbewilligung
Die Ausstellung der Löschungsbewilligung durch die Bank ist für den Kunden kostenlos. Lediglich die tatsächlichen Auslagen (Notar, Versand) dürfen weiterberechnet werden. Bearbeitungsgebühren sind gesetzlich unzulässig.
Gesamtkosten: Notar- und Grundbuchamtsgebühren
Die Hauptkosten entstehen bei der notariellen Beglaubigung und beim Grundbuchamt. Die Gebühren richten sich nach der Grundschuldsumme und belaufen sich in der Regel auf insgesamt etwa 0,4% der Summe – jeweils 0,2% für den Notar und 0,2% für das Grundbuchamt.
| Grundschuldsumme (€) | Notarkosten (ca.) | Grundbuchamtsgebühren (ca.) | Gesamtkosten (ca.) |
| 100.000 | 200 € | 200 € | 400 € |
| 200.000 | 400 € | 400 € | 800 € |
| 300.000 | 600 € | 600 € | 1.200 € |
Diese Werte sind Richtwerte und können in Einzelfällen abweichen.
Wer zahlt die Kosten?
In der Regel trägt der Eigentümer die Kosten für die Löschung, insbesondere wenn ein Verkauf der Immobilie ansteht. Im Kaufvertrag kann aber auch festgelegt werden, dass der Käufer einen Teil oder die Gesamtkosten übernimmt.
Grundschulden löschen vs. behalten: Wann ist es sinnvoll?
Nach vollständiger Tilgung besteht keine Pflicht, die Grundschuld sofort löschen zu lassen.
Argumente für die Löschung
Die Löschung der Grundschuld erhöht die Attraktivität der Immobilie auf dem Markt, da Käufer in der Regel eine lastenfreie Immobilie bevorzugen. Das Grundbuch ist dann „sauber“, was den Verkaufs- und Übertragungsprozess deutlich beschleunigt.
Die Alternative: Die Eigentümergrundschuld
Wird die Grundschuld nach Tilgung nicht gelöscht, wandelt sie sich in eine Eigentümergrundschuld um. Die Bank verliert dann alle Rechte daran, der Eigentümer bleibt aber weiterhin als Inhaber im Grundbuch eingetragen. Diese kann bei späteren Finanzierungen als Sicherheit dienen, ohne dass eine neue Grundschuld bestellt werden muss.
Wann sollte die Grundschuld bestehen bleiben?
Wenn Sie die Immobilie nicht verkaufen möchten oder in Zukunft weitere Kredite (z. B. für Modernisierung, Anbau) planen, kann die Eigentümergrundschuld als Sicherheit reaktiviert werden. Das spart Zeit und Kosten, da die Eintragung einer neuen Grundschuld entfällt.
Alternativen zur Löschungsbewilligung Grundschuld beim Bankwechsel
Wenn Sie Ihr Darlehen bei einer neuen Bank refinanziert oder den Bankanbieter gewechselt haben, stellt sich die Frage, ob die bestehende Grundschuld tatsächlich gelöscht werden muss oder es eine kostengünstigere Alternative gibt. Gerade bei einer Anschlussfinanzierung oder einem Wechsel der Bank ist die Löschung und Neubestellung einer Grundschuld nicht immer die effizienteste Lösung. Stattdessen können Sie löschung grundschuld die bereits eingetragene Grundschuld einfach für das neue Darlehen weiternutzen. Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie mit einer sogenannten Grundschuldabtretung sowohl Kosten als auch Zeitaufwand reduzieren und dennoch die volle Sicherheit für die neue Bank gewährleisten.
Die Grundschuldabtretung
Beim Wechsel der Bank (z. B. bei einer Anschlussfinanzierung) kann die bestehende Grundschuld an die neue Bank abgetreten werden (Grundschuldabtretung). Damit entfallen die Kosten für Löschung und Neueintragung. Die Abtretung muss ebenfalls notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden.
Was tun, wenn Dokumente verloren gehen?

Der Verlust wichtiger Dokumente wie der Löschungsbewilligung oder des Grundschuldbriefes kann den Prozess der Grundschuldlöschung unnötig verzögern und mit zusätzlichem Aufwand sowie Kosten verbunden sein. In solchen Fällen ist ein strukturiertes Vorgehen entscheidend, um die Problemlösung zu beschleunigen und Missverständnisse zu vermeiden. Die folgenden Abschnitte erläutern Schritt für Schritt, was zu tun ist, wenn die Löschungsbewilligung oder der Grundschuldbrief abhandenkommt – und wie Sie trotz Verlust der Unterlagen Ihr Ziel einer lastenfreien Immobilie erreichen.
Verlust der Löschungsbewilligung
Verlieren Sie die Löschungsbewilligung, kann die Bank eine Ersatzausstellung vornehmen. Dafür fallen meist zusätzliche Gebühren an, je nach Aufwand.
Verlust des Grundschuldbriefes
Geht der Grundschuldbrief verloren (nur bei Briefgrundschuld), muss dieser vor der Löschung durch ein gerichtliches Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt werden. Dieses Verfahren ist zeitaufwendig (ca. 6 Monate) und mit weiteren Kosten verbunden.
Entscheidungsmatrix: Wann lohnt sich die Löschung?
| Situation | Löschung sinnvoll? | Eigentümergrundschuld sinnvoll? |
| Immobilie soll verkauft werden | Ja | Nein |
| Weitere Kredite geplant | Nein | Ja |
| Keine Pläne zur weiteren Finanzierung | Optional | Optional |
Externe Verlinkungen (Vorschläge)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Z. B. § 875 BGB zur Aufhebung von Grundpfandrechten.
- Verbraucherzentrale: Informationen zur Unzulässigkeit von Bearbeitungsgebühren der Banken für die Löschungsbewilligung.
- Justizportal: Erläuterung der Zuständigkeiten des Grundbuchamtes.
Zeitliche Aspekte
Die Dauer des gesamten Prozesses hängt von der Bearbeitungszeit der Bank, des Notars und des Grundbuchamtes ab. In der Regel dauert die Löschung 2–6 Wochen, in manchen Bundesländern oder bei besonderen Umständen auch länger.
Zusammenfassung
Die Löschungsbewilligung Grundschuld ist ein zentraler Bestandteil, um eine Immobilie nach vollständiger Tilgung des Kredits vollständig von einer Grundschuld zu befreien. Die Löschung ist mit Kosten verbunden, die sich an der Grundschuldsumme orientieren, und bietet vor allem beim Verkauf Vorteile. Wird die Immobilie nicht verkauft oder sollen später weitere Finanzierungen erfolgen, kann die Eigentümergrundschuld eine sinnvolle Alternative sein. Die Abtretung der Grundschuld beim Bankwechsel oder im Fall verlorener Dokumente können zusätzliche Komplikationen und Kosten verursachen.
Tipp: Prüfen Sie Ihre persönliche Situation und planen Sie frühzeitig, ob Sie die Grundschuld löschen oder als Eigentümergrundschuld bestehen lassen möchten. Holen Sie sich im Zweifel rechtlichen Rat und achten Sie auf die Kostenfreiheit der Löschungsbewilligung.
Löschungsbewilligung Grundschuld: Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich die Grundschuld nach der Tilgung zwingend löschen lassen?
Nein, eine sofortige Löschung ist nicht vorgeschrieben. Sie können die Grundschuld als Eigentümergrundschuld behalten.
Wer zahlt die Kosten für die Löschung?
In der Regel trägt der Eigentümer die Kosten, es sei denn, im Kaufvertrag ist eine andere Regelung getroffen.
Was passiert, wenn ich die Löschungsbewilligung verloren habe?
Die Bank stellt in der Regel eine neue aus, was aber mit zusätzlichem Aufwand und Kosten verbunden sein kann.
Wie lange dauert die Löschung?
In der Regel 2–6 Wochen, abhängig von Bank, Notar und Grundbuchamt.
Kann ich die Grundschuld einfach an eine neue Bank übertragen?
Ja, das ist mit einer notariell beurkundeten Abtretung möglich und spart die Kosten für Löschung und Neueintragung.
Individuelle Checkliste für Ihre Entscheidung zur Löschung oder Beibehaltung der Grundschuld
Die Löschung der Grundschuld ist ein wichtiger Schritt für Eigentümer, die Wert auf eine lastenfreie Immobilie legen. Prüfen Sie die Kosten, Alternativen und die löschungsbewilligung grundschuld für Sie passenden Wege sorgfältig – und handeln Sie rechtzeitig.